Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen

Vorgehen

  1. Kümmern Sie sich nach Möglichkeit bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt um die Anerkennung. Suchen Sie sich einen oder mehrere Kurse aus, die Sie interessieren und inhaltlich zu den übrigen Veranstaltungen unseres Lehrstuhls passen. Es können Anerkennungsvereinbarungen nur für Kurse ausgestellt werden, für die der Lehrstuhl eine inhaltlich äquivalente Lehrveranstaltung anbietet..
     
  2. Schicken Sie Herrn Christopher Krause eine kurze E-Mail mit den benötigten Unterlagen und Informationen.
     
  3. Anschließend wird geprüft, ob eine Anerkennung an unserem Lehrstuhl möglich ist. Sie bekommen dann innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung. Ob ein persönlicher Gesprächstermin nötig ist, richtet sich nach der individuellen Situation und wird bei Bedarf vereinbart.

 

Ausführliche Informationen für die Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen finden sich auch auf den Seiten der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

 

Benötigte Unterlangen und Informationen

 

Anerkennungsvereinbarung (Learning Agreement)

  • Ausgefülltes Formular Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen,
  • Kursbeschreibung mit einer Inhaltsübersicht in deutscher oder englischer Sprache, sowie verwendete bzw. empfohlene Literatur,
  • Umfang der Veranstaltung (Credits, SWS und Wochenanzahl),
  • Einordnung des Kursniveaus (z.B. Bachelor-, Master-, PhD-Kurs).

 

Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung

und entweder

  • Anerkennungsvereinbarung

oder

  • Kursbeschreibung mit einer Inhaltsübersicht in deutscher oder englischer Sprache, sowie verwendete bzw. empfohlene Literatur,
  • Umfang der Veranstaltung (Credits, SWS und Wochenanzahl),
  • Einordnung des Kursniveaus (Bachelor-, Master-, PhD-Kurs).